eVergabe-Beratung

eVergabe Beratung – die Entstehungsgeschichte der eVergabe

 

Im Jahr 2001 wurden in Deutschland mit der neuen Vergabeverordnung (VgV), dem novellierten Signaturgesetz und dem Inkrafttreten der Signaturverordnung die Grundlagen für die elektronische Vergabe geschaffen.

 

Im Jahr 2004 hat die EU-Kommission anschließend mit dem Ziel, die Digitalisierung von Vergabeprozessen zu fördern, einen Plan zur Umsetzung und Anwendung der rechtssicheren Vorschriften über das elektronische Vergabeverfahren präsentiert und hat somit eine Diskussion zur Einführung der eVergabe in Gang gesetzt.

 

Die EU-Kommission hat mittlerweile beschlossen, mit der Modernisierung der Vergabevorschriften durch neue EU-Vergaberichtlinien im Jahr 2014 die Pflicht zur Einführung elektronischer Vergaben bei europaweiten Ausschreibungen verbindlich zu regeln. In Deutschland ist somit seit Oktober 2018 eine elektronische Vergabe bei europaweiten Vergaben verpflichtend.

 

Einfach in der Handhabung, funktional,  einfach, sicher und gut – diese Faktoren sollen in der eVergabe zusammen kommen.